Die Novellierung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes im Saarland - Nico Ackermann
Im Dezember 2020 hat der Saarländische Landtag eine Gesetzesänderung zum Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) verabschiedet. Mit der aktuellen Änderung des KSVG wurden u.a. mehrere Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. So wurde eine Möglichkeit geschaffen, die es Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erlaubt, aus wichtigem Grund vorzeitig in den Ruhestand zu treten (um etwa Konstellationen wie nach der LoveParade-Katastrophe in Duisburg zu vermeiden).
Daneben wurde erstmals die Möglichkeit zu Ton- und Bildübertragungen von Ratssitzungen unter bestimmten Bedingungen geschaffen. Weiterhin wird es den Stadt- und Gemeinderäten künftig freigestellt, ihre Größe für die Folgeperiode zu reduzieren, um auch bei zurückgehenden Bewerberzahlen handlungsfähig zu bleiben. Das Parlament hat zudem eine für die Praxis sehr relevante Änderung vorgenommen, indem es die Ausschussbesetzungen künftig nicht mehr der Absprache oder Wahl der Räte überlässt, sondern eine feste, am Wahlergebnis orientierte Zuteilung an die Ratsgruppierungen vorsieht, die das Spiegelbildlichkeitsprinzip zu jeder Zeit, unveränderbar, wahren wird.
Michael Scholl spricht mit Nico Ackermann, dem Leiter der Abteilung für Kommunale Angelegenheiten im saarländischen Ministerium für Inneres, über die Änderungen des KSVG und deren Auswirkungen auf die Kommunen.
Im Dezember 2020 hat der Saarländische Landtag eine Gesetzesänderung zum Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) verabschiedet. Mit der aktuellen Änderung des KSVG wurden u.a. mehrere Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. So wurde eine Möglichkeit geschaffen, die es Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erlaubt, aus wichtigem Grund vorzeitig in den Ruhestand zu treten (um etwa Konstellationen wie nach der LoveParade-Katastrophe in Duisburg zu vermeiden).
Daneben wurde erstmals die Möglichkeit zu Ton- und Bildübertragungen von Ratssitzungen unter bestimmten Bedingungen geschaffen. Weiterhin wird es den Stadt- und Gemeinderäten künftig freigestellt, ihre Größe für die Folgeperiode zu reduzieren, um auch bei zurückgehenden Bewerberzahlen handlungsfähig zu bleiben. Das Parlament hat zudem eine für die Praxis sehr relevante Änderung vorgenommen, indem es die Ausschussbesetzungen künftig nicht mehr der Absprache oder Wahl der Räte überlässt, sondern eine feste, am Wahlergebnis orientierte Zuteilung an die Ratsgruppierungen vorsieht, die das Spiegelbildlichkeitsprinzip zu jeder Zeit, unveränderbar, wahren wird.
Michael Scholl spricht mit Nico Ackermann, dem Leiter der Abteilung für Kommunale Angelegenheiten im saarländischen Ministerium für Inneres, über die Änderungen des KSVG und deren Auswirkungen auf die Kommunen.
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